VPKBB
20. Mai 2012 
19. Januar 2012

DKG kritisiert Psych-Entgeltgesetz

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat den Entwurf der Bundesregierung für das sogenannte Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG) leistungsfeindlich kritisiert. Mit dem Gesetz soll in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung ein auf Fallpauschalen basierendes Vergütungssystem ähnlich den DRG in der stationären Klinikversorgung eingeführt werden. Die Regierung hatte den Entwurf vergangene Woche verabschiedet. Das Gesetz, von dem laut DKG 402 Fachabteilungen und 336 Fachkliniken betroffen sind, ist nicht zustimmungspflichtig.

„Die Besonderheit der psychiatrischen Versorgung macht Sorgfalt vor Schnelligkeit zum obersten Gebot“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum in Berlin. Für die Überführung der entsprechenden Leistungen in ein Entgeltsystem mit bundeseinheitlich kalkulierten behandlungsabhängigen Tagespauschalen gebe es weltweit kein Vorbild, herauskommen müsse aber eine sachgerechte und bessere Finanzierung der Psychiatrie. „Dies ist bei dem mit diesem Gesetz vorgelegten Finanzierungsrahmen leider nicht der Fall“, sagte Baum, der das Finanzvolumen der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung auf rund sechs Milliarden Euro bezifferte.

So werde entgegen früherer Zusagen für das Startjahr 2013 an der leistungsfeindlichen und sachfremden Deckelung festgehalten. Auch die vorgesehenen Absenkungen der Preise und der Basiswerte müssten als leistungsfeindliches Kollektivinstrument ebenso abgelehnt werden wie der mit dem System verbundene massive bürokratische Datenerfassungsaufwand in den Krankenhäusern, der mit den aktuellen Vorgaben nicht zu rechtfertigen sei. Baum forderte wie auch für das DRG-System die Abschaffung der Grundlohnbudgetierung. „Nur wenn das gewährleistet ist, können die Krankenhäuser den Weg weiter mitgehen.“

Quelle: Bibliomed Verlag



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