Entwurf für Patientenrechtegesetz liegt vor
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) haben gestern wie angekündigt den Referentenentwurf für das geplante Patientenrechtegesetz vorgelegt. Es soll die Rechte von Patienten erstmals in einem einheitlichen Gesetz bündeln und stärken, das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient ausgleichen und Klarheit und Verlässlichkeit bringen. Während die Opposition Kritik übte, begrüßte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU) den Entwurf. Er stärke die Patienten und gebe dem gegenseitigen Vertrauen von Patienten, Krankenkassen und Ärzten ein neues und zeitgemäßes Fundament.
Konkret regelt das im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Gesetz, dass Patienten künftig verständlich und umfassend über alles von Behandlungsschritten über Diagnosen bis zu Kosten und Erstattungsfähigkeit informiert werden müssen. Weiter sollen anders als bisher persönliche Gespräche vor Eingriffen Pflicht sein, die schriftliche Aufklärung nicht mehr genügen. Auch vollständige und sorgfältig geführte Patientenakten und das Recht auf Akteneinsicht sind vorgesehen. Mehr Transparenz soll es für Haftungsfälle geben, Beweiserleichterungen für bestimmte Fallgruppen wie etwa grobe Behandlungsfehler oder das sogenannte voll beherrschbare Risiko, das heißt wenn ein allgemeines Risiko eintritt, dass der Behandelnde voll beherrscht.
Schließlich haben Versicherte künftig einen Anspruch, genehmigungspflichtige Leistungen ohne vorherige Erlaubnis in Anspruch nehmen zu können und erstattet zu bekommen, wenn die Krankenkasse sich mit der Entscheidung zuvor mehr als drei Wochen Zeit gelassen hat. Zudem müssen die Kassen ihren Versicherten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen helfen, auch mit Unterstützungsleistungen wie medizinischen Gutachten. Kliniken und Ärzten wiederum müssen ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement einrichten und eine Fehlervermeidungskultur etablieren.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen reagierte enttäuscht auf den Entwurf. „Wir haben uns mehr erhofft. Es gießt lediglich bestehendes Richterrecht in Gesetzesform“, kritisiert Vorstandschef Gert Billen. Dennoch begrüßte er, dass nach mehr als 20 Jahren Diskussion die Patientenrechte erstmals gesetzlich fixiert werden sollten. Erheblichen Nachbesserungsbedarf gebe es aber vor allem bei Behandlungsfehlern. Die Beweislastumkehr bei groben Fehlern sei bereits Standard in der Rechtsprechung, dafür fehlten die verbindliche Einbeziehung von Patientenvertretern in außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren und verbindliche Standards zur Sicherstellung der Qualität und Unabhängigkeit medizinischer Gutachten. Ausdrücklich lobte der Verband hingegen, die Konkretisierung der ärztlichen Aufklärungsplichten vor einer Behandlung, die Einführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements und Fehlerberichtssystems, was zur Steigerung der Patientensicherheit in Krankenhäusern führen könne, und dass der Behandlungsvertrag endlich seinen gebührenden Platz im Bürgerlichen Gesetzbuch erhalten solle. Unverändert schlecht blieb hingegen die Vertretung von Patienteninteressen innerhalb der Entscheidungs- und Schlichtungsgremien der Krankenkassen wie auch der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Quelle: Bibliomed Verlag
