Effekte des Versorgungsstrukturgesetzes erst ab 2013
Berlin – Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) ist seit 01.01.2012 in Kraft. Ob es die Patientenversorgung auf dem Land tatsächlich verbessern wird, wird sich jedoch voraussichtlich erst im kommenden Jahr zeigen. „Das Gesetz ist so angelegt, dass zunächst auf Bundesebene relevante Vorarbeit geleistet werden muss. So erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss erst Richtlinien zur Bedarfsplanung und zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung – das wird mindestens ein halbes Jahr in Anspruch nehmen, vielleicht auch ein ganzes“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Thomas Ballast, am Freitag in Berlin auf der vdek-Veranstaltung „Gesundheitspolitische Initiative der Länder II – Versorgung? Struktur? Gesetz!?“.
Erst danach, ab dem Jahr 2013, würden sich die Auswirkungen in den ländlichen Regionen zeigen. Wichtig sei für die Länder jedoch, an bereits bestehenden Initiativen festzuhalten, denn ab 2013 würde sich der Konkurrenzkampf um Ärzte zwischen den Ländern voraussichtlich verschärfen.
Ländervertreter bewerteten das VStG unterschiedlich. „Das Versorgungsstrukturgesetz wird die Versorgungssituation in Flächenländern nicht automatisch verbessern. Da müssen wir uns ergänzend noch etwas einfallen lassen“, meinte die Brandenburgische Gesundheitsministerin Anita Tack (Die Linke). Dazu gehöre zum Beispiel die Stärkung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe. „Dem VStG fehlt ein wirksames Umverteilungselement“, kritisierte Tack. „Es gibt nicht zu wenige Ärzte, sie sind nur nicht bedarfsgerecht eingesetzt.“ Zudem werde die hausärztliche Versorgung nicht ausreichend gestärkt.
Quelle: Ärzteblatt
