Kommunalverfassung des Landes Brandenburg am 10.01.2012 in Kraft getreten
Trotz unserer Stellungnahme am Gesetzgebungsverfahren und unseren vorgebrachten Einwänden wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung für das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge“ mit den in der Anlage aufgeführten Änderungen und Ergänzungen in der Landtagssitzung am 15. Dezember 2011 mehrheitlich verabschiedet.
Der VPK BB hatte in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf scharf kritisiert und den vorgelegten Entwurf abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass der Gesetzgeber insbesondere durch die Lockerung des Subsidiaritäts- und Örtlichkeitsprinzips folgenschwer in die wirtschaftlichen Tätigkeiten privater Unternehmen im Gesundheitswesen eingreift. Vor allem der im Krankenhausbereich gesetzlich festgelegte Grundsatz der Trägervielfalt, der bei Krankenhausplanung stets zu beachten ist, wird mit dem Gesetzentwurf konterkariert. Welche Auswirkungen die Änderungen künftig für das Gesundheitswesen haben werden, bleibt abzuwarten.
Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge wurde am 09.01.2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburgs veröffentlicht und ist ab dem 10.01.2012 in Kraft getreten.
