VPKBB
20. Mai 2012 
23. Dezember 2011

Gericht kippt Erhöhung der Mindestmengen in der Frühgeborenen­versorgung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Mindestmengen bei Frühgeborenen gekippt. Damit ist der G-BA-Beschluss hinfällig, nachdem Kliniken Frühchen nur dann behandeln können, wenn sie mindestens 30 Fälle pro Jahr haben. Nun gilt bis auf weiteres die alte Untergrenze von 14. Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess, kündigte an, vor dem Bundessozialgericht in Kassel in Revision zu gehen (siehe auch Pressemitteilung des G-BA).

Geklagt hatten 43 Kliniken gegen den damaligen Beschluss des G-BA. Im Juni 2010 wurde beschlossen, dass nur noch jene Krankenhäuser Frühchen versorgen dürfen, die erfahren genug sind. Dabei legte der G-BA eine Mindestmenge von 30 fest, sprich: Die Kliniken müssen nachweisen, dass sie mindestens 30 besonders gefährdete Neugeborene mit einem Gewicht von unter 1.250 Gramm pro Jahr versorgen. Für Krankenhäuser, die Früh- und Neugeborene mit einem Gewicht über 1.250 Gramm behandeln, ist keine Mindestmenge vorgesehen.

Die G-BA-Regelung wollten die Kliniken nicht hinnehmen - und gingen gerichtlich dagegen vor. Der GBA setzte daraufhin seinen Beschluss aus, eigentlich hätte er Anfang 2011 in Kraft treten sollen.

Im Januar 2011 stoppte der 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren den G-BA-Beschluss. In seinem jetzigen Urteil bestätigte das LSG den Beschluss - für G-BA-Chef Rainer Hess war das Urteil zu erwarten. Die Richter kritisierten laut Hess, dass die Mengenvorgabe wissenschaftlich nicht ausreichend belegt sei. Hess: "Die Bewertung beim IQWiG hat allerdings gezeigt, dass es sehr wohl eine Korrelation zwischen der Menge und der Qualität gibt." Die Richter sahen das anders: Für die Mindestmenge seien die nötigen wissenschaftlichen Belege nicht erbracht. Auch die Grenze von 1.250 Gramm sei nicht nachvollziehbar.

Die Kliniken wehren sich generell gegen die Mindestmengen. Sie fürchten wirtschaftliche Nachteile. Einige Krankenhäuser müssten ihre Neonatologie schließen, wenn sie durch das Raster des G-BA fallen, so ihre Kritik. Sie hatten jüngst errechnet, dass die Zahl der Krankenhäuser, die hochgefährdete Frühchen versorgen dürfen, von 128 auf 64 sinken würde. Es könnten Lücken in der Versorgung entstehen, warnte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Neben den Kliniken hatten auch die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Regelung kritisiert. Nach Angaben der KBV könnte der G-BA-Beschluss zu weiten Anreisewegen führen - beispielsweise in Brandenburg und Rheinland-Pfalz von über hundert Kilometern.



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