21. Oktober 2011
Mindestmenge für Kniegelenk-Totalendoprothesen ausgesetzt - Inkrafttreten des Beschlusses am 19.10.2011
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. September 2011 zur Mindestmengenvereinbarung/ Anlage 1 (befristete Außervollzugsetzung einer Regelung der Mindestmengenvereinbarung: Mindestmenge für Kniegelenk Totalendoprothesen) wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. Oktober 2011 in Kraft. Bis zum Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung durch das Bundessozialgericht (BSG) setzt der G-BA damit die Anwendung der seit dem 1. Januar 2006 geltenden Mindestmenge für Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) aus.
Der Beschluss und die tragenden Gründe sind als Anlagen beigefügt.
