BMG veröffentlicht Gutachten zu Morbi-RSA
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium plant zurzeit keine Reform der Krankenkassen und der Verteilung ihrer Finanzmittel nach dem sogenannten Morbi-RSA, also dem krankheitsorientierten Finanzausgleich.
Auch nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Beirates des Bundesversicherungsamtes ergebe sich „derzeit kein dringender Handlungsbedarf“, sagte heute eine Sprecherin des Ministeriums. Sie widersprach der Einschätzung, einige Kassen stünden wegen der geringen Ausgleichszahlungen vor der Insolvenz.
Das Gutachten, das nach den Berichten einiger Zeitungen vom Ministerium unter Verschluss gehalten wurde, ist mittlerweile veröffentlicht worden. Untersucht wurde im Auftrag des Ministeriums der 2009 eingeführte Morbi-RSA, den die Kassen neben einer Pauschale pro Versichertem aus dem Gesundheitsfonds bekommen.
Danach kommt es bei Gesunden und Versicherten mit geringen Ausgaben immer noch zu überhöhten Zahlungen, zu „spürbaren Überdeckungen“. Zu gering fallen dagegen zum Teil die Ausgleichszahlungen für die Behandlung von Schwerkranken aus. Es gebe im RSA „Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Deckungsquoten“ von Versicherten mit schweren und mehrfachen Krankheiten, heißt es in dem Gutachten.
Quelle: Ärzteblatt
