VPKBB
20. Mai 2012 
04. August 2011

Bundeskabinett beschließt GKV-Versorgungsstrukturgesetz

Unter dem Rubrum: „Gute ärztliche Versorgung in allen Regionen in Deutschland ist das Ziel." hat das Bundeskabinett das GKV-Versorgungsstrukturgesetz beschlossen. Wesentliche Elemente des Gesetzes sind laut Daniel Bahr:

  • Keine Nachteile für Versicherte bei Kassenschließung
  • Mehr wettbewerbliche Spielräume für die Krankenkassen
  • Schnellerer Zugang zu Innovationen
  • Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung
  • Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems
  • Ambulante vertragsärztliche Versorgung
  • Verbesserung des Entlassungsmanagement nach Krankenhausaufenthalt
  • Stärkung der ambulanten Rehabilitation

Der weitere Zeitplan sieht wie folgt aus:

23.09. 1. Durchgang Bundesrat
28.09. Gegenäußerung Bundesregierung
29.09. 1. Lesung Bundestag
24.10. Anhörung Gesundheitsausschuss Bundestag
11.11. 2./3. Lesung Bundestag
16.12. 2. Durchgang Bundesrat
01.01.2012 Inkrafttreten

Der verabschiedete Kabinettsentwurf enthält keine wesentlichen Änderungen in den klinikrelevanten Bereichen im Vergleich zum Regierungsentwurf. Das nichtzustimmungspflichtige Gesetz soll am 01.01.2012 in Kraft treten.



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