18. Hauptgutachten der Monopolkommission
Am 14. Juli 2010 hat die Monopolkommission ihr aktuelles Hauptgutachten „Mehr Wettbewerb, wenig Ausnahmen" vorgestellt.
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Gremium aus Wissenschaftlern und Vertretern der Wirtschaft, das seit 1974 alle zwei Jahre ein Hauptgutachten erstellt, in dem sie zu Wettbewerbsfragen Stellung nimmt. Vor zwei Jahren beschäftigte sich die Kommission erstmals ausführlich mit dem Krankenhausmarkt. In dem diesjährigen Gutachten werden folgende für Krankenhäuser relevante Themen angesprochen:
- Wettbewerbsdefizite bei Apotheken im Einzelhandel mit Arzneimitteln (Einleitung, S. 2 f. Kurzfassung, S. 9 ff. Langfassung)
- Anwendung der Fusionskontrollvorschriften u. a. auf Krankenhäuser (Kapitel IV., S. 18 f. Kurzfassung, S. 232 ff. Langfassung)
- Aufbrechen des Flächentarifsystems durch Spartengewerkschaften (Kapitel V., S. 35 ff. Kurzfassung, S. 408 und 421 ff. Langfassung)
- Mehr Wettbewerb und Effizienz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Kapitel VI. S. 40 ff., S. 433 ff. Langfassung)
Im Einzelnen enthält das Gutachten für Krankenhäuser insbesondere folgende Informationen und Empfehlungen:
Zu 1. Apotheken:
- Einführung eines „sanften" Preiswettbewerbs bei Apotheken durch Wegfall der Zuzahlung und Einführung eines individuell durch die Apotheken festzulegenden und von Patienten zu zahlenden Dienstleistungsentgelts
- Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots bei Apotheken und Betriebserlaubnis durch Kapitalgesellschaften bei gleichzeitiger Verschärfung der Fusionskontrolle
Zu 2. Fusionskontrolle:
- Krankenhäuser fallen (weiterhin) unter die Anwendung der Fusionskontrollvorschriften
Zu 3. Spartengewerkschaften:
- Spartengewerkschaften wie beispielsweise der Marburger Bund üben missbräuchlich Verhandlungs- und Arbeitskampfmacht zu Lasten Dritter aus (Konsumenten, verhandlungsschwache Gewerkschaften aber auch Arbeitgeber und Arbeitslose)
- Vorschläge zur Bekämpfung unerwünschter Folgen von Spartengewerkschaften:
- zeitlich synchrone Tarifverhandlungen aller Gewerkschaften
- Verpflichtung zur Kooperation beteiligter Gewerkschaften im Vorfeld von Tarifverhandlungen
- Umfassendes Aussperrungsrecht für Arbeitgeber
- Vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren (wird im Bereich der Daseinsvorsorge als besonders sinnvoll erachtet)
- Einführung einer Missbrauchsaufsicht
Zu 4. Wettbewerb im GKV-System:
- Bei überdurchschnittlich vielen Arztbesuchen und überdurchschnittlich vielen Krankenhaustagen werde in Deutschland nur eine durchschnittliche Lebenserwartung und eine durchschnittliche Überlebensrate Neugeborener erreicht
- Korporatismus führe zu Effizienzdefiziten und entfalte kartellähnliche Wirkung
- Konsequente Nutzung von Markt und Wettbewerb als alternative Steuerungsinstrumente im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zur Hebung umfangreicher Effizienzverbesserungen – Einführung umfassender Selektivvertragspotionen
- Vorläufige Dualität von Kollektiv- und Selektivvertragssystem - Bereiche wie Notfallleistungen und flächendeckende Versorgung können (zunächst) nicht dem Markt und Wettbewerb unterworfen werden
- Umsetzung von Selektivverträgen (zunächst) ausschließlich über von Versicherten freiwillig zu wählende Wahltarife
- Darstellung von Problemen bei der Umsetzung von Selektivverträgen (hohe Transaktionskosten, Qualitätsverluste bei systematischer Unterbewertung des Gutes „Gesundheit" durch Versicherte bei der Wahl der Tarife)
- Definition von Mindestanforderungen für das Angebot neuer (selektivvertraglich geschlossener) Versorgungsformen (z.B. Erreichbarkeit)
- Erhöhung der Qualitätstransparenz besonders im stationären Sektor durch geeignete Maßnahmen (Verweis auf das 17. Hauptgutachten aus dem Jahr 2008)
- Abschaffung der Erlösplanung bei Krankenhäusern
- Einführung effizienter Instrumente zur Gewährleistung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung
- Einführung einkommensunabhängiger Pauschalbeiträge (mit Sozialausgleich) in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Anwendung der Missbrauchsaufsicht neben dem Versicherungsmarkt (Versicherte - Krankenkassen) auch auf den Leistungsmarkt (Krankenkassen - Leistungserbringer) hier allerdings nur auf selektiv kontrahierte Leistungen
- Gesetzliche Klarstellung der Anwendbarkeit der Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse gesetzlicher Krankenkassen
Das vollständige Gutachten finden Sie HIER, die Kurzfassung können Sie sich HIER herunterladen.
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